Dienstleistungsvereinbarung (SLA)
Stand: 02. Juli 2025
Diese Dienstleistungsvereinbarung (Service Level Agreement, SLA) beschreibt den Umfang, die Bedingungen und die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den angebotenen freiberuflichen Leistungen im Bereich Serververwaltung und DevOps-Beratung.
Es werden keine physischen oder virtuellen Server verkauft oder bereitgestellt. Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die technische Unterstützung und Verwaltung von Infrastrukturen, die vom Kunden bereitgestellt werden.
1. Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Kunden, mit denen eine aktive Leistungsvereinbarung besteht. Sie ergänzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ersetzt diese jedoch nicht.
Hinweis: Es erfolgt kein Verkauf, keine Vermietung und kein Hosting von Servern oder Domains. Es wird ausschließlich die technische Betreuung bestehender Systeme angeboten.
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2. Leistungsumfang
Die angebotenen Leistungen beinhalten unter anderem:
• Einrichtung und Wartung von Linux-Servern
• Optimierung von Serverleistung und Fehlersuche
• DevOps-Beratung (z. B. CI/CD-Pipelines, Infrastructure as Code, Automatisierung)
• Sicherheitsanalysen und System-Hardening
• Konfiguration von Firewall, E-Mail, DNS, Webservern und verwandten Diensten
Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf Basis der Systeme, auf die der Kunde den Zugang bereitstellt.
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3. Arbeitszeiten und Verfügbarkeit
Die Dienstleistungen werden in der Regel zu folgenden Zeiten erbracht:
Montag bis Freitag, 10:00 bis 17:00 Uhr (MEZ)
Die Unterstützung erfolgt ausschließlich basierend auf der Verfügbarkeit, sofern keine individuelle Vereinbarung im Voraus getroffen wurde.
Es gibt keine garantierten Reaktionszeiten. Anfragen werden nach Möglichkeit und in angemessener Frist während der oben genannten Geschäftszeiten bearbeitet.
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4. Pflichten des Kunden
Zur Sicherstellung einer effizienten Zusammenarbeit verpflichtet sich der Kunde:
• Zugriffsdaten, Systeminformationen und relevante technische Details bereitzustellen
• Vor geplanten Änderungen, die die Systemstabilität betreffen könnten, Rücksprache zu halten
• Während einer laufenden Supportphase keine unkoordinierten Änderungen vorzunehmen
• Für die eigene Infrastruktur (z. B. Hosting, Domain, Backup) selbst verantwortlich zu bleiben
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5. Leistungsausschlüsse
Diese Vereinbarung umfasst nicht:
• Verkauf, Vermittlung oder Bereitstellung von Servern oder Hosting-Produkten
• Anwendungsentwicklung oder Code-Debugging auf Applikationsebene
• Datenwiederherstellung bei fehlenden oder ungetesteten Backups
• Unterstützung von Drittinfrastruktur außerhalb des vereinbarten Rahmens
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6. Haftungsbeschränkung
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn – einschließlich Ausfallzeiten oder Datenverlust – wird keine Haftung übernommen.
Die maximale Haftung des Dienstleisters ist begrenzt auf den höheren der folgenden Beträge:
a) die für einen Monat gezahlte Servicegebühr oder
b) 30,00 Euro (dreißig Euro)
Diese Einschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem Fehlverhalten. Sie entfällt ebenfalls, wenn die Dienstleistung ausgesetzt wurde, weil der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
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7. Änderungen der Vereinbarung
Diese Vereinbarung kann bei Bedarf angepasst oder erweitert werden. Wesentliche Änderungen werden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen gilt als Zustimmung zur jeweils aktuellen Version.